Warnstufe hat auch Auswirkungen auf unser Training
Wie ihr sicher alle wisst, gilt seit gestern die Warnstufe in Baden-Württemberg,
dies hat leider auch Auswirkungen auf unser Vereinsleben, so gilt ab jetzt:
Warnstufe: 3G-Regelung (mit Schnelltest) für Sport im Freien sowie Besucher,
3G-Plus-Regelung (mit PCR-Test, nicht älter als 48h) für Innenräume bzw. Kabinen.
Dies bedeutet, dass wir nur noch umgeimpfte Teilnehmer mit einem negativen PCR-Test zum Training zulassen dürfen.
Für Schwangere, Stillende und Personen, die aus medizinischen Gründen, nicht geimpft werden können, gilt weiterhin die Regelung, dass ein Antigen-Schnelltest ausreicht.
Keine Beschränkungen für Schüler*innen, auch in den Ferien gültig
Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
Dasselbe gilt für alle Schüler*innen: Sie gelten grundsätzlich als getestet, da sie dreimal pro Woche in der Schule getestet werden. Sie sind zudem in der Alarmstufe von der 2G-Regelung ausgenommen. Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, können in der Warn- und Alarmstufe alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.